Aktuelle News

Austauschpflicht für Bleileitungen – Eigentümer sollten jetzt handeln

Austauschpflicht für Bleileitungen – Eigentümer sollten jetzt handeln

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) Nord weist Eigentümer und Immobilienverwaltungen auf die gesetzlich verankerte Pflicht zum Austausch von Bleileitungen hin. Ab dem 12. Januar 2026 dürfen Trinkwasserleitungen, die Blei enthalten oder mit Blei in Berührung kommen, nicht mehr betrieben werden. Grundlage ist die novellierte Trinkwasserverordnung 2023, die ein endgültiges Verbot solcher Installationen vorsieht.

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BFH verhandelt über Grundsteuer

BFH verhandelt über Grundsteuer

Der Bundesfinanzhof (BFH) verhandelt erstmals über mehrere Verfahren zur neuen Grundsteuer – ein Tag mit Signalwirkung für Millionen Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer. Die Reform, die mehr Gerechtigkeit versprochen hatte, steht erneut auf dem Prüfstand. Für den gemeinnützigen Verband Wohneigentum ist der Verhandlungstag ein Weckruf an die Politik: Die bisherigen Bewertungsmodelle erzeugen neue Ungleichheiten, während…

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Baugenehmigungen im September 2025: +59,8 % zum Vorjahresmonat

Baugenehmigungen im September 2025: +59,8 % zum Vorjahresmonat

Baugenehmigungen im Neubau von Januar bis September 2025 zum Vorjahreszeitraum:

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Trotz gleichem Zinsniveau: Monatliche Belastung für Immobilienkäufer niedriger als vor 3 Jahren

Trotz gleichem Zinsniveau: Monatliche Belastung für Immobilienkäufer niedriger als vor 3 Jahren

Eine Analyse des Immobilienportals immowelt zur Veränderung der monatlichen Annuitätenrate (10 Jahre Zinsbindung) beim Wohnungskauf (75 Quadratmeter, Bestand) zeigt:

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Herbstlichen Nachbarschaftsfragen: Laub, Äpfel & Igelschutz

Herbstlichen Nachbarschaftsfragen: Laub, Äpfel & Igelschutz

Herbstzeit ist Obst- und Laubzeit – und damit auch eine Hochsaison für Nachbarschaftsfragen. Immer wieder sorgt die Frage für Streit, wem die Äpfel vom Nachbarbaum gehören oder wer für das Laub zuständig ist. Die Rechtslage ist eindeutig, erläutert Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland (IVD).

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Einbruchschutz: Wohnungseigentümer müssen Zustimmung einholen

Einbruchschutz: Wohnungseigentümer müssen Zustimmung einholen

Bauliche Veränderungen zum Schutz vor Einbrüchen in Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer dürfen daher nicht im Alleingang Maßnahmen umsetzen, sondern benötigen vorab die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Form eines Gestattungsbeschlusses. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Zugleich informiert WiE darüber, welche Schutzmaßnahmen Wohnungseigentümergemeinschaften gemeinschaftlich umsetzen und finanzieren…

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