§ 1 Vertraulichkeit
Unsere Angebote und Informationen sind streng vertraulich und nur für den von uns angesprochenen Empfänger und unseren Auftraggeber bestimmt. Zur Weitergabe an Dritte sind diese nur mit unserer schriftlichen Zustimmung befugt. Im Falle unbefugter Weitergabe haben wir- unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs- Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Provision.
§ 2 Vorkenntnis
Sollte unser Angebot bereits bekannt sein, so ist uns hiervon innerhalb 8 Tagen nach Zugang Kenntnis zu geben und die Quelle zu belegen.
§ 3 Höhe der Maklerprovision
An Maklerprovision sind soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart, an uns zu zahlen:
An und Verkauf:
a:
Bei An- und Verkauf von Haus und Grundbesitz (Asset Deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland - Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3% , im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 % , bzw. ortsüblich je nach Bundesland 6% berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen ( Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.) alle Preise verstehen sich jeweils zzgl. der jeweils gültigen MwSt.
b.
Bei Übernahme von Geschäftsanteilen , Unternehmen u. ä. (Share Deal) vom Übernehmen 5 % , Berechnungsgrundlage wie bei a.
c.
Bei Projekten /Bauverträgen /Generalübernehmerverträgen o.ä. von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie a.
d:
Bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehender Aufbauten. Ja nach Bundesland bis zu 6%!
e.
Für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten(ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. A-D) vom Berechtigten 1 %, vom Verkehrswert des Objektes.
Vermietung , Verpachtung , Leasing ( jeweils vom Mieter/Pächter/Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart.):
F:
Bei Verträgen mit eineranfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) von bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten.
G:
Bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten. Werden dem Mieter Options – oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume –unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung – als Laufzeiten im Sinne Ziff. F und g.( z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit. Werden dem Mieter An- oder Vormiet oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. F und g genannten Provisionssätze.
H:
Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. F bis H. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist- außer bei Wohnraum- die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten bzw. Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provision nicht in Abzug gebracht. Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.
§ 3.1. Sonstige Aufwendungen
Kosten/Gebühren für behördliche Auskünfte, Akteneinsicht, Energieausweise, Baulastenauskünfte, Altlastenauskünfte, Flurkarten, Teilungserklärungen, Kopien u. ä. sind seitens des Auftraggebers zu übernehmen.
§ 4 Entstehen des Provisionsanspruchs / Fälligkeit
Unser Provisionsanspruch ist verdient, sobald der Hauptvertrag durch unsere Vermittlung/und oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist. Die Provision ist fällig und zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegung. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Dies gilt auch für den Zuschlag in einer Zwangsversteigerung.
§ 5 Informationspflicht des Auftraggebers
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsschluss, der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Sofern aufgrund unserer Nachweis –und /oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 6 Haftung / Schadenersatz
Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht du übernehmen keinerlei Haftung.
Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz dadurch entstandener Auslagen, Kosten und Zeitaufwendung. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.
§ 7 Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil – auch entgeltlich- tätig zu werden.
§ 8 Schlussbestimmungen
Für den Maklerauftrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Aufhebung, Änderung und Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder dieses Schriftformerfordernisses bedürfen zwingend der Schriftform. Kündigungen des Maklerauftrages sind schriftlich zu erklären.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Neuss.
Sollten Teile unserer AGB oder des Maklervertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Wunsche der Parteien am nächsten kommt.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers gelten nur dann, wenn Kai Halffter Immobilien e. K. sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Kai Halffter Immobilien e. K. ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
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